Organe der Stadt
Vertretung der Stadt Pilsen
Die Vertretung der Stadt Pilsen ist das höchste Organ der Stadt und ist berechtigt, über alle Angelegenheiten zu entscheiden, die in den selbstständigen Kompetenzbereich der Stadt Pilsen fallen. Die Mitglieder der Stadtvertretung werden gemäß dem „Gesetz über die Wahlen zu den Gemeindevertretungen“ gewählt. Die Vertretung der Stadt Pilsen besteht aus 47 Mitgliedern.
Stadtrat Pilsen
Der Stadtrat ist das exekutive Organ der Stadt Pilsen im Bereich seiner selbstständigen Kompetenz (Selbstverwaltung) und er entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz über Gemeinden bzw. durch das Statut der Stadt Pilsen der Vertretung der Stadt Pilsen oder einem anderen Organ der Stadt vorbehalten sind; es sei denn, diese sind durch das Statut oder eine andere Rechtsvorschrift der Stadt den Stadtbezirken anvertraut worden.
Der Stadtrat Pilsen setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen aus den Reihen der Vertreter der Stadt Pilsen (Oberbürgermeister, 4 Stellvertreter des Oberbürgermeisters, 4 Räte).