Symbole der Stadt
Stadtwappen der Stadt Pilsen
Das Pilsner Stadtwappen stellt ein wertvolles Erbe dar, ist eine Konstante, die die Identität der Stadt verkörpert und deren Geschichte widerspiegelt. Es wird in der Kommunikation der Stadt als Institution, zu Repräsentationszwecken u.ä. gebraucht. Anspruch auf dessen Verwendung haben auch Bürger der Stadt, falls es sich nicht um Gebrauch zu kommerziellen Zwecken oder zur Propagierung deren unternehmerischer Tätigkeit handelt.
Zustimmung zum Gebrauch des Wappens durch andere Personen, bzw. zu Werbezwecken oder zum Propagieren ihrer unternehmerischen Tätigkeit wird vom Stadtrat Pilsen erteilt. Den Antrag auf Gebrauch des Wappens wird vom Antragsteller dem Stadtrat von Pilsen mithilfe des Stadtarchivs Pilsen vorgelegt, und das zusammen mit der vollen Beschreibung des Projekts und des Grundes für den Gebrauch des Stadtwappens. Angesichts der mit dem Vorlegen solches Antrags verbundenen Prozessbedürfnisse ist es nötig, den Antrag an das Stadtarchiv Pilsen spätestens einen Monat vor der Sitzung des Stadtrats Pilsen zu stellen.
Projekte, die den Kommissionen der Stadt Pilsen zur Beurteilung vorgelegt wurden und sich um das Erteilen einer Förderung oder Subvention von der Stadt Pilsen bewerben und wegen ihres Charakters den Gebrauch des Stadtwappens erfordern, werden zur Bewilligung dem Stadtrat Pilsen - zusammen mit dem Antrag auf das Recht, das Stadtwappen von Pilsen zu führen – vorgelegt. Entwurf des Entschlusses wird von der jeweiligen Kommission des Stadtrats vorgelegt. Der Antragsteller ist verpflichtet, in dem Antrag auf Subvention oder Förderung auch das Beantragen des Rechtes auf das Führen des Stadtwappens anzuführen. Die Art und Weise, wie das Stadtwappen anzuwenden sei, wird im Falle der Bewilligung durch den Stadtrat Pilsen mit dem Stadtarchiv Pilsen bzw. mit dem Referat für Präsentierung und Marketing abgesprochen, wo die notwendigen Unterlagen zu bekommen sind.
Link: Geschichte des Pilsner Stadtwappens
Fahne der Stadt Pilsen
Die Fahne (Flagge, Banner, Standarte u.ä.) der Stadt hat ein geviertes Blatt, im oberen Fahnenstangenteil gibt es weißes und im unteren ein grünes Feld. In dem wehenden Teil ist das obere Feld gelb und das untere rot.
Zum Gebrauch der Fahne bedarf es keiner Zustimmung der Stadt, auch die Fahne darf jedoch nur in würdiger Weise verwendet werden.
Die Fahne wird insbesondere zur feierlichen Ausschmückung der Stadt sowie zum Kennzeichnen der Gebäude verwendet, wo die Organe der Stadt (sowie Organe der Stadtbezirke) siedeln. Falls die Fahne zusammen mit anderen Fahnen oder Flaggen gehisst wird, geziehmt der Stadtfahne die ehrenhafteste Stelle.
Farben der Stadt Pilsen
Die Farben der Stadt sind vom Stadtwappen abgeleitet, d.h. Weiß, Grün und Rot. In dieser Reihenfolge werden die Farben auch auf den Bändern abgebildet.
Das Stadtsiegel Pilsen
Der historische Siegelstock der Stadt aus dem Jahre 1307 hat diese Form: In der Scheibe vom Durchschnitt 82 mm ist das Herzschild des Stadtwappens (ohne Stadtschild). An beiden Seiten der Türme ist im Siegelfeld noch ein Spross abgebildet. An den Rändern des Siegels ist die durch einen Astragal getrennte Umschrift in gotischer Majuskel: „+ SIG / ILLV . CIWITATIS. D . NOWA . PILSEN REGI . B / OhIE“. Diese Umschrift ist oben durch zwei Türme unterbrochen.
Es wird ausschließlich mit einem roten Wachs gesiegelt.
Das Stadtsiegel ist ein Insigne des Oberbürgermeisters und ist unübertragbar. Der Oberbürgermeister kann den Siegelabdruck den Stadtbürgern und weiteren natürlichen Personen schenken, die sich um die Entwicklung von Pilsen, dessen Propagierung, Schutz dessen Rechte und Interessen u.ä. , Verdienste erworben haben, oder er kann an bedeutende ausländische Besucher der Stadt vergeben werden.
Kette des Oberbürgermeisters
Die Kette des Oberbürgermeisters vom 16. November 1912 (Ehrenamtliche Kette für die Oberbürgermeister der königlichen Stadt Pilsen) ist gebildet von 14 Teilen (Gliedern), verbunden jeweils mit drei Ösen und von einem Hängemadaillon. Das Mittelglied (Hängeglied) ist auf der Oberseite mit der Abbildung des historischen Stadtsiegels versehen und auf der Unterseite gibt es ein Bild - Segen über das Pilsner Rathaus. Zwei Glieder der Kette sind mit einem historischen Wappen des Böhmischen Königtums versehen, je ein Glied ist mit der Plastik der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs und zugleich der Könige von Böhmen - Karl IV. und Rudolf II. versehen. Die übrigen Glieder sind mit Halbedelsteinen in den Farben der Stadt versehen. Auf der Oberseite des Hängemedaillons ist der Kaiser und König Franz Joseph I. abgebildet, an den Seiten die Landeswappen von Böhmen und Österreich, oben wird das Medaillon von der böhmischen königlichen Krone und unten von dem hängenden Goldenen Vlies überhöht. Auf der Unerseite des Medaillons ist das Stadtwappen von Pilsen ohne den Schildknappen und Schmuckstücke und der Umkreis ist mit der Aufschrift „Zastupitelstvo kr. města Plzně svému purkmistru MDCCCCXII“ (Vertretung der königlichen Stadt Pilsen ihrem Oberbürgermeister MDCCCCXII) versehen.
Zum Tragen der Kette berechtigt und bei feierlichen Gelegenheiten auch verpflichtet ist der Oberbürgermeister.